Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Discovery Studios

1. Nutzungs- und Urheberrecht

1.1 Dem Fotografen/Videografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des

jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

1.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen

im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filme.

1.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im

Format JPG/mpeg4. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen und der

Anwesenheitsdauer am Tag des Auftrages. Die Auswahl trifft der Videograf. Die Abgabe von

unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen

Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

1.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme als Präsentation der

eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation,

Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für

Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in

begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den

Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.

1.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Im

Zweifel werden vom Fotografen entsprechende Fotoerlaubnisse (Property-Release) eingeholt.

Eventuelle Kosten trägt der Auftraggeber.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Leistungen des Fotografen/Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller

Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 40 Cent / pro KM

berechnet.

2.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug

zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke etc. Eigentum des

Unternehmens Disocvery Studios.

2.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf

nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so

erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines

Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar

vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder

Tagessatz.

2.4 Die erste Zahlung ist nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Der Restbetrag wie

vertraglich geregelt.

2.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer

Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des

Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt

dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Videografen realisierbar ist.

2.6 Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturen des Filmes, sollte der Auftraggeber weitere

Korrekturen einfordern wird dies mit einer Pauschale der Postproduktion (800,00 € netto) in Rechnung

gestellt.

2.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:

a) Für Stornierung, welche nach der fixen Auftragsbestätigung, jedoch vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt, hat der Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der vorgeleisteten Arbeit in Höhe von 1250€ zu bezahlen.

b) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.

c) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 15%, der Auftraggeber hat 85% der fixen Kosten zu bezahlen.

d) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen.

e) Für Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Drehtermin erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.

3. Vertragsdauer / Kündigung

3.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag gemäß der vereinbarten Frist

ordentlich kündigen.

3.2. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der

gewählten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit

mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden.

3.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein

wichtiger Grund liegt für Discovery Studios insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche

Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen

nach schriftlicher Aufforderung (Textform hierfür ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist

bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen

Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

3.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Haftung/Gefahrenübergang

4.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/Videograf für

sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden

an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine

Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben

4.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der

Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in

jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.

4.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre

Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacher

ausgeschlossen.

4.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt grundsätzlich ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des

Projektes.

4.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen

beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der

Fotograf/Videograf bestimmen.

4.6 Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B.

plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein

Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine

Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

4.7 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Bilder/Film

beim Fotografen/Videograf eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als

vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

5. Datenschutz

5.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,

personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle ihm

im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

6. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

6.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2 Discovery Studios, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen

aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB ́s nicht nochmal explizit verändert

werden.

6.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform.

6.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB

berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

6.5 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat

oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so ist das

für den Sitz von Discovery Studios zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart. Es

gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.